Sozialer Euro

• Der soziale Euro stellt eine schnelle unbürokratische Hilfe für finanzschwächere Kinder dar und soll darüber hinaus z. B. kostenintensive AGs finanzieren, um eine einkommensunabhängige Teilnahme zu sichern.

• Die Förderung kommt zum einem direkt dem betroffenen Kind und zum anderen indirekt der gesamten Klassengemeinschaft zu Gute. (Gemeinsame Aktivitäten verbessern das Klassen- und Lernklima und tragen zum schulischen Erfolg aller Kinder bei).

• Den Initiatoren ist bewusst, dass keine objektive Pröfung der tatsächlichen Finanzlage oder der Ursache des finanziellen Status der Familie möglich ist. Es erfolgt keine Bewertung aufgrund von Nachweisen des Finanzstatus der Betroffenen. Grundlage för die Vergabe ist ein Gespräch mit den betroffenen Familien, in dem ein individuelles Hilfeangebot erarbeitet wird. Diese Vorgehensweise ist angemessen, da es sich um zweckgebundene Hilfe handelt. Sie stellt sicher, dass das Geld direkt dem Kind und indirekt der Klasse zu Gute kommt.

• Die Spendengelder stammen aus der Elternschaft der Schule. Die Schulleitung, Lehrkräfte und sonstige Schulbedienstete erhalten keinen Einblick in die Spendenlisten.

• Über die Verwendung aller Spenden entscheidet ein vom Schulelternbeirat gewählter aus mindestens drei Personen und der Schulleitung bestehender Bewilligungsausschuss.

• Die Schulleitung trägt den Fall unter Einhaltung der Anonymität dem Bewilligungsausschuss vor. Die Dokumentation der Spendenverwendung übernimmt der Bewilligungsausschuss (gewählte Kassierer/in) unter einhalten der Anonymität der betroffenen Familien. Der Ausschuss berichtet jährlich dem Schulelternbeirat öber die Verwendung der Spendengelder (Kassenprüfung).

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